PATIENTEN-INFO

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Was Sie benötigen, um eine rehabilitative physiotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen zu können.

Die Schritte vor Therapiebeginn

Eine Verordnung für Physiotherapie

von Ihrem Haus- oder Facharzt

Chefärztliche Bewilligung dieser Verordnung durch Ihre gesetzliche Kasse (ÖGK, SVA, BVA, etc.)

Damit Sie mit Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger rückverrechnen können, ist es wichtig, dass die Verordnung vor Behandlungsbeginn von Ihrer Krankenkasse bewilligt wird.

Sollte jedoch der Krankheitsverlauf den sofortigen Beginn der Therapie nahelegen und die chefärztliche Bewilligung noch nicht vorliegen, wird dies zumeist für die erste Therapieeinheit (unter Verweis auf die dringende Therapiebedürftigkeit) von der Kasse geduldet, obwohl es gegen die formalen Erfordernisse verstößt.

Terminvereinbarung

Telefonisch: Sollte ich gerade behandeln, gehe ich nicht zum Telefon. In diesem Fall bitte ich sie, mir ihren Namen und ihre Telefonnummer auf meinen Anrufbeantworter zu sprechen, ich rufe sie so bald als möglich zurück und berate sie gerne.

Senden sie mir ihre Anfrage via E-Mail an info@franzreinthaler.at.

Therapiekosten und Rückerstattung

Ich betreibe eine Wahltherapiepraxis, daher müssen sie die Rechnung, die sie nach Beendigung der Therapie erhalten, zuerst selbst bezahlen und können diese erst nach erfolgter Zahlung bei ihrer gesetzlichen Kasse einreichen. Diese vergütet ihnen dann, je nach verordneter Therapie, 30 – 40% der Behandlungskosten. Sollten sie über eine Zusatz – oder Privatversicherung verfügen, übernimmt diese die Differenz der Behandlungskosten.

Prävention und Regeneration

Für eine vorbeugende Behandlung ist keine Verordnung notwendig. Sie können jederzeit einen Termin vereinbaren. Wählen sie aus meinem ganzheitlichen Angebot und entspannen sie sich bei einer wohltuenden Massage oder tanken sie Energie bei einer Shiatsubehandlung. Lassen sie sich zum Thema “richtige Haltung und Bewegung” in Beruf, Freizeit oder Sport von mir beraten. Nützen sie ihr Potential, ich helfe ihnen es zu entdecken. Für Prävention oder Wohlfühlbehandlungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen keine Kosten.